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AGB
Vertragsbedingungen
der Tai Chi Chuan Schule Olaf Pagel - Stand: Januar 2009
I Gültigkeit
Diese Vertragsbedingungen gelten für die im jeweils
gültigen Programm abgedruckten Kurse.
II
Vertragsabschluß
Übersendet der Teilnehmer dem Veranstalter ein unterzeichnetes
Anmeldeformular, und erfolgt nicht unverzüglich eine
Gegenäußerung des Veranstalters, so gilt dies als
Annahme der Anmeldung und führt zum Vertragsabschluß.
III
Vertragsdauer
1. Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Beide Vertragspartner
können den Vertrag mit den unter Punkt V genannten Bedingungen
kündigen.
2. Während der Schulferien in NRW, sowie an gesetzlichen
Feiertagen finden keine Kursveranstaltungen statt.
3. Bei Wochenendkursen gilt der Vertrag nur für das darin
bezeichnete Wochenende.
4. Privatstunden fallen nicht unter diese Vertragsbedingungen und
werden gesondert vereinbart.
IV
Zahlungen
1. Es gelten die im jeweils gültigen Programm abgedruckten
Gebühren. Alle Preise sind inkl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
2. Die Monatsbeiträge müssen zum jeweils 3. des
Monats angewiesen oder in bar bezahlt werden.
3. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Veranstalter
über den Betrag verfügen kann.
V
Rücktritt / Kündigungen
1. Der Veranstalter kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall
eines Dozenten vom Vertrag zurücktreten. Kurse müssen
vom Veranstalter nicht durchgeführt werden, sofern sie vor
Beginn nicht mindestens eine Teilnehmerzahl von fünf
Teilnehmern erreichen. In diesen Fällen werden bereits
geleistete Zahlungen zurückerstattet. Die
Rückerstattung ist während des laufenden Jahres
geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher
Art, gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
2. In den ersten zwei Monaten ist eine Kündigung zum Ende
eines Monates möglich.
3. Ab dem dritten Monat ist eine Kündigung mit einer Frist von
einem Monat zum Quartal möglich.
4. Eine Abmeldung innerhalb eines Zeitraums von weniger als 4 Wochen
vor Kursbeginn ist wegen der begrenzten Teilnehmerzahl nicht mehr
möglich. Der Vergütungsanspruch des Veranstalters
besteht weiterhin fort, auch wenn der Teilnehmer, aus Gründen
die in seiner Person liegen, am Unterricht nicht oder nicht mehr
teilnimmt.
VI
Haftung
1. Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung der
Unterrichtsräume. Den Anweisungen der Dozenten ist im Rahmen
des Kurses Folge zu leisten.
2. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und
Geld wird keine Haftung übernommen.
3. Die Haftung für weitere Sach - oder Unfallschäden
richtet sich nach dem gesetzlichen Bestimmungen.
4. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, daß er
den durch die Teilnahme entstehenden körperlichen
Anforderungen gewachsen ist.
VII Schlußbestimmung
Sollte eine der vorherstehenden Vereinbarungen unwirksam sein, so
bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die
ungültige Bestimmung ist so zu ergänzen,
daß sie dem Sinne des Vertragszieles entspricht.
Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen
bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind
rechtsunwirksam.
Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist für beide Seiten Hagen.
Zur Anmeldung
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