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Vertragsbedingungen der Tai Chi Chuan Schule Olaf Pagel - Stand: Januar 2009


I Gültigkeit
Diese Vertragsbedingungen gelten für die im jeweils gültigen Programm abgedruckten Kurse.

II Vertragsabschluß
Übersendet der Teilnehmer dem Veranstalter ein unterzeichnetes Anmeldeformular, und erfolgt nicht unverzüglich eine Gegenäußerung des Veranstalters, so gilt dies als Annahme der Anmeldung und führt zum Vertragsabschluß.

III Vertragsdauer
1. Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Beide Vertragspartner können den Vertrag mit den unter Punkt V genannten Bedingungen kündigen.
2. Während der Schulferien in NRW, sowie an gesetzlichen Feiertagen finden keine Kursveranstaltungen statt.
3. Bei Wochenendkursen gilt der Vertrag nur für das darin bezeichnete Wochenende.
4. Privatstunden fallen nicht unter diese Vertragsbedingungen und werden gesondert vereinbart.

IV Zahlungen
1. Es gelten die im jeweils gültigen Programm abgedruckten Gebühren. Alle Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Monatsbeiträge müssen zum jeweils 3. des Monats angewiesen oder in bar bezahlt werden.
3. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Veranstalter über den Betrag verfügen kann.

V Rücktritt / Kündigungen
1. Der Veranstalter kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall eines Dozenten vom Vertrag zurücktreten. Kurse müssen vom Veranstalter nicht durchgeführt werden, sofern sie vor Beginn nicht mindestens eine Teilnehmerzahl von fünf Teilnehmern erreichen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Die Rückerstattung ist während des laufenden Jahres geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
2. In den ersten zwei Monaten ist eine Kündigung zum Ende eines Monates möglich.
3. Ab dem dritten Monat ist eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Quartal möglich.
4. Eine Abmeldung innerhalb eines Zeitraums von weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn ist wegen der begrenzten Teilnehmerzahl nicht mehr möglich. Der Vergütungsanspruch des Veranstalters besteht weiterhin fort, auch wenn der Teilnehmer, aus Gründen die in seiner Person liegen, am Unterricht nicht oder nicht mehr teilnimmt.

VI Haftung
1. Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung der Unterrichtsräume. Den Anweisungen der Dozenten ist im Rahmen des Kurses Folge zu leisten.
2. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
3. Die Haftung für weitere Sach - oder Unfallschäden richtet sich nach dem gesetzlichen Bestimmungen.
4. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, daß er den durch die Teilnahme entstehenden körperlichen Anforderungen gewachsen ist.


VII Schlußbestimmung
Sollte eine der vorherstehenden Vereinbarungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist so zu ergänzen, daß sie dem Sinne des Vertragszieles entspricht.


Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind rechtsunwirksam.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Seiten Hagen.



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